Grundvoraussetzungen

Das Gebäude befindet sich innerhalb der Fördergebietskulisse oder es steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz. Die Abgrenzungskarten der Fördergebiete finden Sie unten auf dieser Seite zur Ansicht.

Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen (auch ein Auftrag darf noch nicht erteilt sein). Grundsätzlich gilt: Die Maßnahme darf erst nach dem offiziellen Eingang des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Erster Ansprechpartner für die private Förderung in der Dorfentwicklung ist das Bauamt der Stadt  Frankenau.

Erstkontakt

Stadt Frankenau
Bauaumt

Herr Marcel Ulrich
Tel: ​ (06455) 799-23
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Kostenfreie Erstberatung Architekturbüro

Karl-Hermann Emde

Tel:  (05621) 70070
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Bewilligungsstelle für private Anträge

Landkreis Waldeck-Frankenberg
FD Dorf- und Regionalentwicklung

Herr Matthias Görge
Tel: (05631) 954-810
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Fördergebietsabgrenzungen

Ob ihr Gebäude ein Kulturdenkmal ist können Sie auch der digitalen Denkmaltopographie des Landes Hessen "denkxweb" entnehmen:

zu denkxweb